Einreichung von Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen postalisch bis spätestens am 28. Februar 2024 an der Stiftungsadresse vorliegen müssen. Danach eintreffende Bewerbungen können erst zum kommenden Februartermin berücksichtigt werden.
Die über die Stipendien entscheidende Kuratoriumssitzung wird voraussichtlich am 12. April 2024 stattfinden. Sowohl die Stipendienzusagen als auch die Stipendienabsagen gehen anschließend unverzüglich an die im Antrag angeführte Adresse hinaus. Änderungen bei der Anschrift zwischen Bewerbungseinreichung und dem 28. Februar 2024 sind der Stiftung unverzüglich mittzuteilen. Eine Stipendienzusage die ins „Leere“ läuft und wieder zurückkommt wird nicht nochmals verschickt, sondern das Stipendium bekommt ein Stipendiennachrücker.
Dies gilt ebenfalls für die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen bei Stipendienabsagen. Diese werden nicht nochmals versendet, sondern zur Entlastung der Stiftung vernichtet.