Wer entscheidet über ein Stipendium?

Die Entscheidung über die Vergabe eines Stipendiums trifft unser Kuratorium, das jeweils im Frühjahr (April) und Herbst (Oktober) zusammentritt. Ihre schriftliche Bewerbung um ein Stipendium muss bis spätestens Ende Februar bzw. Ende September des jeweiligen Jahres vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Stipendium bis maximal EUR 600,00 wird jährlich für 12 Monate gewährt. Verlängerungen sind möglich. Studienaufenthalte im Ausland können in besonderen Fällen gefördert werden.

Derzeit besteht unser Kuratorium auf folgenden Personen:

  • Dr. Richard Meng (Vorsitzender),
  • Prof. Dr. Christian Hafke
  • Thilo Kausch-Blecken von Schmeling
  • Dr. Wolfgang Lauth
  • Dr. Ulrich Räsnch

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