Bewerbungsverfahren und Bewerbungsende

Bitte beachten Sie, dass alle geforderten Bewerbungsunterlagen per Post bis  28. Februar 2024 bei der SFAS-Stiftung vorliegen müssen. Später eingereichte Bewerbungsunterlagen können erst wieder zum nächsten Bewerbungstermin (Ablieferungsende 31. August 2024) berücksichtigt werden. Die Kuratoriumssitzung, in der über die vorliegenden Bewerbungen entschieden wird, wird voraussichtlich am 12. April 2024 stattfinden. Aufgrund der niedrigen Verzinsung des Stiftungskapitals auf dem Geld- und Kapitalmarkt werden b.a.w.  keine Stipendien für Studien im Ausland gewährt.

Die Bewerbungsunterlagen bitte nicht klammen, nicht in Bewerbungsmappen, Laschen oder in Form einer Ringbindung, sondern als Loseblattsammlung in einer Klarsichthüllte einreichen. Einschreiben ist nicht erforderlich. Der Eingang der Bewerbungsunterlagen wird grundsätzlich bei Vorliegen einer E-Mailadresse innerhalb von drei Tagen bestätigt. Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt. Die Unterlagen von Bewerbern, die kein Stipendium zugesagt bekommen, werden mit Ausnahme des Bewerbungsschreibens zurückgeschickt.

Änderungen von Post-, E-Mailadressen und Kontoverbindungen während der Laufzeit  des Stipendiums sind der Stiftung zeitnah per E-Mail mitzuteilen. Es empfiehlt sich auch, eine Änderung der Postanschrift zwischen Einreichung der Bewerbungsunterlagen und dem Datum der oben genannten Kuratoriumssitzung der Stiftung mitzuteilen, damit im Falle einer Stipendiumzusage diese unverzüglich mitgeteilt werden kann.