Wissenswertes zur SFAS-Stiftung

SFAS ist die Abkürzung für „Stiftung zur Förderung von Ausbildung und Studium“.

Die Stiftung wurde am 29.12.1986 als rechtskräftige Stiftung bürgerlichen Rechts von Wirtschaftsprüfern errichtet und vom Senat der Freien Hansestadt Hamburg genehmigt.

Das Vermögen der Stiftung besteht im Wesentlichen aus Finanzanlagen. Aus der Anlage dieses Vermögens resultierende Erträge stehen zur Erfüllung des Stiftungszweckes zur Verfügung.

Vertreten wird die Stiftung durch einen Vorstand, der die Geschäfte führt und durch ein fünfköpfiges Kuratorium, das als Aufsichtsorgan über die Einhaltung der Stiftungsverfassung wacht und über die Vergabe der Fördermittel entscheidet.

Die Stiftung ist gemeinnützig.